Gesetz - Lord of Hanf

Innerhalb der EU ab 50 € versandkostenfrei

gesetz

Wer braucht CBD?

Cannabidiol / Cannabinoid, abgekürzt CBD, ist ein kaum psychoaktives Cannabinoid der Hanfpflanze. Medizinisch wirkt es entkrampfend, entzündungshemmend, angstlösend und gegen Übelkeit (Quelle: Wikipedia). Weitere pharmakologische Effekte wie z. B. eine antipsychotische Wirkung werden aktuell erforscht. Chronische Schmerzpatienten, Frauen mit Regelschmerzen oder Migräne, Epileptiker und andere Personengruppen berichten vom positiven Effekt von CBD

 

Ist CBD in Österreich legal?

Bis vor kurzem war die Antwort schlicht JA!

In Österreich fällt CBD nicht unter das Suchtmittelgesetz – es ist also vor allem Besitz und Konsum nicht strafbar.

Erlaubt sind also Besitz und Konsum von CBD Blüten oder CBD-Gras ohne THC (Hanfzigaretten), es gibt auch CBD-Flüssigkeit für die E-Zigarette/Vaporizer. Das gleiche gilt für CBD-Tee und CBD-Öl, zB als Aromaöl. Es darf aber der THC-Gehalt (Tetrahydrocannabinol ist berauschend) eines CBD-Produkts nicht über 0,3 Prozent liegen. Die Einfuhr von mitgebrachten Produkten, die für Länder mit möglicherweise höheren Grenzwerten produziert werden, ist also ein Risiko.

Mittlerweile gibt es möglicherweise doch Ausnahmen, die alle Händler betreffen (das Arzneimittelgesetz erfasst CBD nicht, es darf also grundsätzlich nicht nur in Apotheken verkauft werden, wie derzeit manche Medien berichten):

Vor kurzem wurde aber CBD in Lebensmitteln und in Kosmetika per Erlass vom Gesundheitsministerium verboten. Das Ministerium vertritt sogar die Ansicht, dass der Verkauf von Hanfzigaretten mit dem Aufdruck “CBD” fälschlich den Anschein einer gesundheitsfördernden Wirkung vorgaukeln würde und somit unzulässig sei.

Ob diese Rechtsansicht richtig ist, ist sehr fraglich. Ein ministerieller Erlass kann jedenfalls bestehende Gesetze und EU-Normen nicht aushebeln (“Ober sticht Unter”). Derzeit werden in Apotheken noch als Nahrungsergänzungsmittel bezeichnete CBD Öl verkauft, der kluge Apotheker bewirbt sie bloß nicht mehr so. Es ist auch zu erwarten, dass die Hersteller bald die Packungsaufschriften anpassen werden.

Derzeit sollte CBD also nicht als Nahrungsmittel oder Kosmetika verkauft und vor allem nicht als gesundheitsfördernd beworben werden.

Ein Verkauf ohne konkret angegebenen Verwendungszweck ist aus Sicht des Strafrechts noch das geringste Risiko.

 

Tipp

Wer CBD-Pflanzen anbaut oder mit “Gras” von der Polizei kontrolliert wird, muss damit rechnen, dass der THC-Gehalt analysiert wird (siehe dazu diesen FM4-Bericht). Ich rate daher dringend dazu, die Rechnung aufzuheben um seinen guten Glauben an einen erlaubten THC-Gehalt nachweisen zu können. Denn falls der THC-Gehalt zu hoch ist, erfolgt mit Sicherheit eine Anzeige.

Achtung: Stand dieses Beitrags: 27. Jänner 2019 – Die Rechtslage kann sich durch Gesetz und noch rascher durch Verordnungen ändern!

Dr. Lorenz Kirschner
Strafverteidiger

Adresse: Maria-Theresia-Straße 25 / 4600 Wels 3 Stunden parken mit Parkuhr auf den öffentlichen Parkplätzen in unmittelbarer Umgebung.

Telefon +43 (0) 72 42 / 673 73
Fax +43 (0) 72 42 / 682 70
kanzlei@kirschner-recht.at
www.kirschner-recht.at

Öffnungszeiten: Mo – Do 8:00 – 17:00 Uhr Fr 8:00 – 13:00 Uhr
Telefonische Terminvereinbarung erbeten.
Sondertermine möglich.

 

 

100% Legal

100% Anonym

Schnelle Lieferung

Sichere Bezahlung